Allgemeine Geschäftsbeziehungen

1. Allgemeines

MemoTec Agency mit Niederlassung in der Beim Glaspalast 1, 86153 Augsburg, im Folgenden Agentur genannt.

1.1 Die Agentur erbringt alle Angebote und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Der Kunde akzeptiert mit der Auftragsvergabe sämtliche Bestandteile. Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.2 Die Agentur ist berechtigt diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 2 Wochen zu ändern oder zu ergänzen. In diesem Falle hat der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht. Widerspricht der Kunde nicht den geänderten oder ergänzten Bedingungen innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe, so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen wirksam. Abweichungen von diesem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

2. Vertragsangebot, Vertragsabschluß

Mit der Auftragserteilung an die Agentur, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an.

2.1 Kostenverbindlichkeit: Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sollten bis zur Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen eintreten, werden diese dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Dem Kunden wird nur in diesem Fall das Recht eingeräumt, von einem bestehenden Vertrag zwischen ihm und der Agentur zurückzutreten.

2.2 Vertragsabschluss: Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Agentur eine Bestellung oder Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt oder der Auftraggeber ein Angebot unterzeichnet und schriftlich zurücksendet. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung und mit Beginn der Arbeit wird eine Abschlagszahlung von 25 Prozent der Auftragssumme berechnet, sofern nicht anders vereinbart.

3. Rechte Dritter, Datensicherheit und Inhalte

Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Er ist verpflichtet, bezüglich der zur Verfügung gestellten Daten das Copyright sowie Rechte Dritter zu beachten und muss über die Genehmigung für die Veröffentlichung und/oder Veränderung dieser Daten verfügen.

3.1 Daten-Sicherungskopien: Der Kunde ist verpflichtet, von allen Daten, die er – gleichgültig in welcher Form – an die Agentur sendet, Sicherheitskopien zu erstellen. Die Agentur haftet nicht für den Verlust oder die Veränderung der Daten.

3.2 Rechtlich unzulässige Verwendung: Eine Nutzung der Leistungen der Agentur für rechtlich unzulässige Inhalte ist dem Auftraggeber untersagt.

3.3 Unbedenklichkeit der Inhalte: Eine eingehende Einzelprüfung durch die Agentur, ob Ansprüche Dritter berechtigt bzw. unberechtigt sind und ob die Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, ist nicht möglich. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, den nötigen Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten.

4. Geheimhaltung, Datenschutz, Urhebernutzungs – und Eigentumsrecht

Die der Agentur übergebenen Informationen gelten nicht als vertraulich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Soweit sich die Agentur Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist die Agentur berechtigt, die Kundendaten dem Dritten offen zu legen, wenn dies für die Vertragszwecke erforderlich ist.

4.1 Jegliche Verwendung von Arbeiten und Leistungen der Agentur (Präsentationen), die mit dem Ziel des Vertragsabschlusses überreicht und vorgestellt wurden, bedürfen der vorherigen Zustimmung der Agentur. Dies gilt ebenso für die Verwendung dieser Präsentationen in geänderter Form.

4.2 Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den Vorlagen, Dateien, Arbeiten und sonstigen Arbeitsmitteln, die von der Agentur verwendet werden, sind geistiges Eigentum der MemoTec Agency und verbleiben auch bei ihr.

4.3 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit an den jeweiligen Leistungen begründen keine Übertragung des Urheberrechts – auch nicht teilweise.

5. Ende des Nutzungsrechts

Soweit dem Kunden durch die Agentur ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Leistungen eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, gilt: Zum Ende des Nutzungsrechts gibt der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuelle Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an die Agentur zurück. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber der Agentur bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.

6. Vertragsgrundlagen, Leistungen, Haftungen, Schadensersatz

Der Umfang der vertragsgegenständlichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und den allfälligen sich hierauf beziehenden Vereinbarungen der beiden Vertragsparteien, insbesondere über Zusatzleistungen. Die Agentur ist berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen. Einzelheiten und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem Hauptvertrag bzw. schriftlichem Angebot.

6.1 Individuelle Vorgaben: Sofern der Kunde individuelle Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens der Agentur wirksam.

6.2 Entgeltfreie Leistungen: Soweit die Agentur entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden.

6.3 Änderung des Leistungsangebots: Die Agentur ist berechtigt, das sich aus dem Vertrag ergebende Leistungsangebot in Form und Inhalt zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird.

6.4 Haftungsausschluss Drittapplikationen: Die Agentur übernimmt keine Haftung für die korrekte Funktion von Programmen Dritter (insbesondere openSource Applikationen) die für den Kunden auf seinem Server installiert wurden. Die Agentur kann zudem nicht haftbar gemacht werden für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte.

6.5 Haftung Datenverlust: Die Agentur haftet nicht für Schäden, die durch Datenverlust verursacht werden.

6.6 Mitarbeiter-Haftungsausschluss: Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter.

6.7. Schadensersatz. MemoTec Agency haftet für Schäden irgendwelcher Art – unbeschadet der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen- grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet MemoTec Agency nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Sofern MemoTec Agency wegen einfach fahrlässigem Verhalten haftet, ist die Haftung grundsätzlich auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen MemoTec Agency nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste. Vorstehende Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren sich MemoTec Agency zur Vertragserfüllung bedient.

7. Liefer- und Leistungszeit

Die Agentur ist bemüht, den Auftrag des Kunden schnellstmöglich zu erfüllen. Eine Frist für die Fertigstellung gibt es jedoch nur, wenn diese zuvor schriftlich vereinbart worden ist. Somit haftet die Agentur nicht für Verluste, die dem Kunden durch eine eventuelle Verzögerung bei der Erfüllung des Auftrages entstehen. Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen hat die Agentur eine Verzögerung der Leistungserbringung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Agentur die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen nicht zu vertreten, gleichgültig, ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder bei einem Unterlieferanten eintreten. Die Agentur ist daraufhin berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

7.1 Teillieferungen: Teillieferungen und Teilleistungen durch die Agentur sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung als selbständige Leistung.

8. Abnahme/Vertragsrücktritt

Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von der Agentur mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt der Auftraggeber die fertig gestellte Webseite nicht ab, so gerät er in Abnahmeverzug. Im Falle des Abnahmeverzuges ist die Agentur berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz kann die Agentur 75% des, dem Auftrag zugrunde liegenden, Kaufpreises gegenüber dem Kunden einfordern.

9. Einwendungen

Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Entgeltforderungen sind vom Kunden binnen 14 Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der Agentur zu erheben, andernfalls gilt die Forderung als anerkannt.

10. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

Im Falle eines Zahlungsverzuges ist die Agentur berechtigt, alle Leistungen einzustellen bis einer Vergütung der ausstehenden Zahlung erfolgt ist. Hierzu gehört auch das Offline schalten einer Webseite/Web Applikation. Ebenfalls ist die Agentur bei Zahlungsverzug dazu berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Rechnungen sind sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig.

11. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Agentur. Die Agentur bleibt auch nach Leistung des Auftraggebers alleiniger Eigentümer der Rechte an erstellten Skripten und Programmen.

12. Bonitätsprüfung

Der Kunde erklärt sein Einverständnis mit der Überprüfung seiner Bonität durch Abfragen bei behördlich befugten Kreditschutzverbänden, Kreditinstituten und Auskunfteien.

13. Gewährleistung

Der Kunde hat eventuell auftretende Mängel stets aussagekräftig zu dokumentieren, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen und schriftlich zu melden. Bei der möglichen Mängelbeseitigung muss der Kunde die Agentur nach Kräften unterstützen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht von der Agentur durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Ein- oder Ausbauten, Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen entstehen.

14 Verantwortung und Pflichten des Kunden

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, in regelmäßigen Abständen eine Datensicherung durchzuführen. Die Agentur ist nicht verpflichtet nach Erfüllung eines Auftrages eine Sicherungskopie der Daten aufzuheben. Der Kunde testet im Übrigen gründlich jedes Programm/Installation auf Mängelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede, auch nur kleinste eigenmächtige Veränderung an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen kann. Der Kunde trägt dieses Risiko allein.

15. Widerrufsrecht

Bezugnehmend auf das BGB §312 b hat der Kunde ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

16. Schlussbestimmung

Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Für die von der Agentur auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen und unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

17. Gerichtsstand und Erfüllungsort

17.1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Firmensitz der Agentur.

17.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Stand: 01.02.2018